Die OASIS-Spielersperre, der Panikknopf und Sperrsoftware schließen unterschiedliche Wege ins Glücksspiel. OASIS sperrt dich bundesweit bei allen angeschlossenen legalen Glücksspielarten, der Panikknopf sperrt dich sofort für 24 Stunden, und Sperrsoftware blockiert den Zugang auf deinen eigenen Geräten. Keines dieser Werkzeuge ist ein Hauptschalter, der jede Spielmöglichkeit abschaltet.
Ein guter Plan prüft, was jedes Werkzeug abdeckt, stellt sicher, dass es aktiv ist, und verbindet es mit Unterstützung durch Menschen. So sind die Regeln in Deutschland.
Was die OASIS-Spielersperre abdeckt
OASIS ist das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Geführt wird es vom Regierungspräsidium Darmstadt. Eine Sperre ist mehr als eine Kontoschließung: Ein geschlossenes Konto betrifft nur einen Anbieter, eine OASIS-Sperre alle angeschlossenen. Sie gilt für:
- Spielhallen und Spielbanken vor Ort
- Sportwetten
- Online-Poker
- virtuelle Automatenspiele
- Online-Tischspiele wie Roulette oder Blackjack
Nicht erfasst sind Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche, Gewinnsparen und Pferdewetten vor Ort. Online-Sofortlotterien sind dagegen nicht ausgenommen. Wichtig: Seiten ohne deutsche Erlaubnis sind nicht an OASIS angeschlossen – dort greift die Sperre nicht.
So beantragst du die Sperre
- Wo: bei jedem legalen Glücksspielanbieter, online oder vor Ort, oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt.
- Online beim Regierungspräsidium: Du brauchst den unterschriebenen Antrag und eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses. Ein Führerschein reicht nicht.
- Dauer: Eine Selbstsperre gilt mindestens ein Jahr, wenn du nichts anderes angibst. Du kannst eine kürzere Dauer wählen, aber nicht unter drei Monaten – kürzere Wünsche zählen als drei Monate.
- Kosten: Eintragung und Aufhebung sind kostenlos.
Prüf nicht mit einem echten Einsatz, ob die Sperre wirkt. Bei Fragen erreichst du das Regierungspräsidium Darmstadt per E-Mail an spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de oder am Servicetelefon unter +49 6151 12 8611 (mittwochs 9:30 bis 11:30 Uhr, donnerstags 13 bis 15 Uhr).
Während der Sperre dürfen dir Anbieter keine persönlich adressierte Werbung für gesperrte Glücksspiele schicken. Vor dem Versand müssen sie die Sperrdatei abfragen.
Die Sperre endet nicht von selbst
Eine OASIS-Sperre läuft nicht automatisch aus. Nach Ablauf der Mindestdauer musst du die Aufhebung schriftlich beantragen. Wirksam wird sie bei einer Selbstsperre frühestens eine Woche, nachdem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist.
Nutz diese Woche: Wenn du über eine Aufhebung nachdenkst, sprich vorher mit einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle. Anbieter dürfen dich nicht drängen, die Sperre aufheben zu lassen, und dir nach einer Aufhebung keine Vergünstigungen als Lockmittel gewähren.
Der Panikknopf: 24 Stunden Pause, sofort
Bei legalen Online-Anbietern von Sportwetten, Poker, virtuellen Automatenspielen und Online-Tischspielen muss überall dort, wo gespielt werden kann, dauerhaft ein deutlich beschrifteter Panikknopf sichtbar sein. Ein Klick löst sofort eine kurzzeitige Sperre aus, die in OASIS eingetragen wird. Es folgt keine Rückfrage, und nach 24 Stunden endet die Sperre automatisch.
Der Panikknopf ist für den akuten Moment gedacht. Wenn du ihn immer wieder brauchst, ist das ein Zeichen, über eine längere OASIS-Sperre nachzudenken.
Fremdsperre: wenn Angehörige sich Sorgen machen
Auch Angehörige oder Partnerinnen und Partner können beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Sperre beantragen, wenn es Gründe dafür gibt – etwa die Gefahr einer Spielsucht, Überschuldung, nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen oder Einsätze, die in keinem Verhältnis zum Einkommen stehen. Die betroffene Person wird vorher angehört. Eine Fremdsperre gilt mindestens ein Jahr, und ihre Aufhebung wird frühestens einen Monat nach Antragseingang wirksam.
Wenn du Angehörige oder Angehöriger bist: Das BIÖG-Beratungstelefon und „Check dein Spiel“ sind auch für dich da, kostenlos.
Sperrsoftware für deine Geräte
Weil OASIS illegale Seiten nicht erreicht, empfiehlt die Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW zusätzlich Sperrsoftware. Auch das BIÖG weist darauf hin, dass du den Zugang zu Seiten ohne Erlaubnis mit Programmen auf deinen eigenen Geräten sperren kannst.
Prüf, auf welchen Geräten die Software läuft und was sie an Pflege braucht. Ein Programm auf dem Handy schützt nicht automatisch den Laptop. Such nicht nach Seiten, die das Programm vielleicht übersieht – wenn du eine Lücke bemerkst, sprich mit einer Beratungsstelle darüber. Auf illegalen Seiten fehlen ohnehin Einzahlungslimit und Spielersperre, und wer dort spielt, macht sich in Deutschland selbst strafbar.
Sperren kombinieren – und Hilfe dazunehmen
Denk in Wegen, die du unterbrechen willst: den Zugang zu legalen Anbietern, den akuten Moment und den Zugang über deine Geräte. Wer mit Online-Glücksspiel aufhören will, kann zum Beispiel eine OASIS-Sperre beantragen, für akute Momente den Panikknopf kennen und auf Handy und Laptop Sperrsoftware einrichten. Das ist ein Beispiel für mehrere Schutzschichten, keine Garantie, dass jedes Glücksspiel unmöglich wird.
Eine Vertrauensperson kann neben dir sitzen, während du den Antrag ausfüllst, und mit dir prüfen, ob die Bestätigung angekommen ist. Sie braucht dafür weder dein Online-Banking-Passwort noch Bestätigungscodes. Wenn Druck, Zwang oder Gewalt im Spiel sind, such dir unabhängige Hilfe, bevor du mit dieser Person über Geld sprichst.
Technische Sperren lösen weder Stress noch Schulden noch Beziehungsprobleme. Beim BIÖG-Beratungstelefon zur Glücksspielsucht bekommst du kostenlos Unterstützung unter 0800 1 37 27 00. Hat eine Sperre nicht gehalten, ist das kein Beweis, dass Aufhören unmöglich ist: Schreib auf, welche Lücke es gab, und lass dir helfen, sie zu schließen. Wenn du dich nicht mehr sicher fühlst, ruf den Notruf 112 an oder die TelefonSeelsorge unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123 – rund um die Uhr und kostenlos.
Stand der Angaben: 1. Oktober 2026. Regeln und Zuständigkeiten können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt.
